Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurzzusammenfassung
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte in diesem Dokument. Bitte lesen Sie trotzdem den Rest sorgfältig durch, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Sie sind für Ihr Unternehmen zeichnungsberechtigt.
- Sie und wir verpflichten uns zur Einhaltung von Deadlines, Zahlungs- und Feedbackterminen.
- Zusatzleistungen, die Sie während des Projektes wünschen und die nicht von Anfang an im Angebot vorgesehen waren werden entweder über ein neues Angebot oder auf Stundenbasis verrechnet.
- Sie dürfen an uns zur Verfügung gestelltes Material weitergeben und wir dürfen es projektgemäß verwenden.
- Von uns erstellte Grafiken gehören nach Bezahlung der gesamten Auftragssumme Ihnen, Programmcode und Markup gehört uns, Sie erhalten jedoch ein umfassendes Nutzungsrecht.
- Die Fahrtspesenregelung finden Sie unten.
- Für auftragsabhängige Detailvereinbarungen gelten die jeweiligen Zusätze (siehe unten). Beispiel: Sie beauftragen eine Website, so gilt der Zusatz Webentwicklung.
Einleitung
Wir werden stets unser Bestes geben, um Ihre Wünsche und Ziele zu erfüllen, aber manchmal ist es gut ein paar Dinge festzuhalten, damit beide Seiten wissen, worum es geht, was zu tun ist, wer was zu erledigen hat und was passiert, wenn doch etwas schiefgehen sollte. In diesem Vertrag werden Sie kein kompliziertes und schwer lesbares Juristen-Deutsch finden. Es ist unsere Absicht, verständlich für beide Seiten Sicherheit zu schaffen. Jetzt und für die Zukunft.
Sollten Teile dieser AGB oder des Angebotes nicht Ihre Zustimmung finden, zögern Sie bitte nicht, uns diese mitzuteilen! Wir finden eine für beide Seiten passende Lösung.
Worum es geht
Sie, also der Auftraggeber, beauftragen uns, Page On Stage e.U., die im Angebot dargelegten Leistungen zu erbringen. Der Preis findet sich ebenfalls dort.
Unser Versprechen an Sie
Alle von uns angebotenen Leistungen werden professionell, termingerecht, mit höchstem Qualitätsanspruch und größter Sorgfalt erledigt. Alle auf unserer Seite für Sie tätigen Personen verfügen über viele Jahre relevanter praktischer Erfahrungen und umfassende fachliche Ausbildungen. Somit können wir Ihnen durch uns und unser Partnernetzwerk Experten in vielfältigen Bereichen zur Verfügung stellen. Alle für Page On Stage tätigen Personen haben eine Passion für ihre Fachgebiete, bilden sich kontinuierlich in ihrem Bereich weiter und verfolgen Marktveränderungen, um Ihnen Services zu bieten, die nicht nur den am Markt üblichen Qualitätserfordernissen entsprechen, sondern diese übertreffen.
Fragen Sie uns!
Sie haben Fragen, Wünsche, Anliegen oder Feedback zu unseren aktuellen oder (möglicherweise) zukünftigen gemeinsamen Projekten? Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail! Da wir grundsätzlich gerne mit unseren Kunden und Partnern kommunizieren, freuen wir uns über Möglichkeiten mit Ihnen in Kontakt zu bleiben oder sich einfach einmal wieder auszutauschen.
Was beide Seiten zustimmen zu tun
Als unser Kunde erklären Sie sich berechtigt, diesen Vertrag im Namen Ihres Unternehmens unterzeichnen zu dürfen. Sie stimmen zu, uns zeitnah mit allem zu versorgen, das für die Umsetzung der Angebotspunkte von uns von Ihnen benötigt wird. Dies beinhaltet Daten, Texte, Bilder und andere Informationen die erforderlich sind, in dem Format, um das wir Sie bitten. Sie stimmen zu, zeitgerecht unsere Arbeit zu begutachten, Feedback zu geben und die Abnahme abzuzeichnen. Deadlines gelten in beide Richtungen, daher sind auch Sie an alle gemeinsam vereinbarten Termine gebunden. Sie stimmen ebenso zu, die vereinbarten Zahlungstermine einzuhalten.
Wir haben die Erfahrung und Fähigkeit, die angebotenen Leistungen, die Sie beauftragen, umzusetzen und werden dies professionell und zeitgerecht tun. Bis es soweit ist, sind wir bestrebt, alle Deadlines einzuhalten, allerdings können wir nicht für einen versäumten Projektabschluss oder verpasste Deadlines verantwortlich gemacht werden, wenn wir nicht von Ihnen zeitgerecht die notwendigen Materialien oder Informationen bekommen oder von Ihnen bereits umgesetzte Leistungen nicht rechtzeitig freigegeben wurden. Sofern es das Projekt erfordert, sind wir berechtigt Partner mit Teilaufgaben zu betrauen, was Ihnen natürlich rechtzeitig mitgeteilt wird. Natürlich wird sämtliche Information, die Geheimhaltung erfordert, von uns und unseren Partnern auch als solche diskret behandelt.
Nun zum Wesentlichen
Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Auftragnehmer" oder "wir" bzw. "uns" die Rede, so ist damit Page On Stage gemeint. Bei "Auftraggeber", "Sie" oder "Kunde" wird auf den Kunden Bezug genommen, der den Auftragnehmer beauftragt.
Der Auftraggeber erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zum Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Der AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers bedarf es nicht. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn dieser den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
Wir sind uns durch unsere Erfahrung bewusst, dass Pauschalpreise in Angeboten nicht immer optimal sind, da sie manchmal den Umfang der Leistung auf Ihre erste Idee (z.B. Aussehen, Funktionalität etc.) begrenzen. Es ist nicht unsere Absicht, Möglichkeiten oder Chancen einzuschränken. Die angegebenen Pauschalpreise im Angebot basieren auf Aufwandsschätzungen bezüglich der von Ihnen gewünschten und von uns zu liefernden Ergebnisse zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Sollten Sie im Laufe der Leistungsumsetzung Änderungswünsche haben oder Erweiterungen wünschen (z.B. weitere Designs oder Templates, weitere Funktionen etc.), so sollte dies üblicherweise möglich sein. Der Preis für solche Zusatzleistungen wird mit den jeweiligen Stundensätzen verrechnet.
Kommt ein Stundensatz zur Anwendung, so leitet sich dieser, sofern nicht anders vereinbart, aus der Tätigkeit ab (siehe Auflistung unten). Tagessätze entsprechen dem achtfachen Stundensatz. Die Verrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Nachhinein mit einer Taktung von angebrochenen halben Stunden. Sollte in einem Durchrechnungszeitraum nur wenig verrechenbare Zeit angefallen sein, so obliegt es dem Auftragnehmer, diese Beträge zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung zu stellen.
Haben wir uns im Angebot nicht auf einen Stundensatz geeinigt oder entsprechen die verbundenen Aufgaben nicht denen im Angebot angegebenen, die dem Stundensatz unterliegen, so gilt ein Stundensatz von € 150,00 (exkl. USt.).
Sollten wir uns auf eine Verrechnung auf Tages- oder Stundensatz-Basis geeinigt haben, können Sie natürlich jederzeit eine zeitlich annotierte Auflistung der Tätigkeiten anfordern. Bei Pauschalpreisen ist dies nicht möglich.
Laufende Angebotspositionen, die nicht einmalig pauschal verrechnet werden (z.B. Wartungsverträge), sowie stundenbasierte Tätigkeiten, in denen ein Stunden- oder Tagsatz zu tragen kommen, können seitens Page On Stage an die Marktsituation angepasst werden. Die in Angeboten definierten Stundensätze sind jedoch zumindest bis zum Ende des Kalenderjahres nach Angebotsunterfertigung oder sechs Monate nach Angebotsunterfertigung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist, garantiert. Sollten Sie mit einer solchen Anpassung nicht einverstanden sein, können Sie die stundensatzbasierten Positionen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bevor die neuen Stundensätze zu tragen kommen, werden Sie darüber informiert.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es durch die Einbeziehung von Telefon, E-Mail, Konferenztools etc. es für Web-Projekte nicht mehr unbedingt notwendig ist, vor Ort bei Kunden anwesend zu sein. Sollten Sie dennoch unsere Anwesenheit im Laufe eines Projektes wünschen, gilt folgende Vereinbarung: Ab einer Distanz von 20km werden € 0,50 pro Kilometer für An- und Abreise verrechnet. Hinzu kommen die eingesetzten Personenstunden für Fahrt und Anwesenheit vor Ort pro Person.
Kosten für die Lizenzgebühren von weiteren Inhalten und Bestandteilen (z.B. Softwarelizenzen für Plugins, Fotos von Fotobörsen, Stockphoto-Diensten, Schriften) sind nicht Teil des Angebotes und werden zusätzlich verrechnet oder direkt über Sie gekauft und uns zur Verfügung gestellt. Dies ist nur dann relevant, wenn Sie entsprechende Inhalte wünschen, was vorher mit Ihnen vereinbart wird.
Beachten Sie bitte für Ihr Projekt u.U. zutreffende AGB-Zusätze im Anhang! Diese gelten automatisch, sofern das Projekt diesen thematisch zugeordnet ist.
Für zum Zeitpunkt der Umsetzung nicht definierte Details erhält der Auftragnehmer freie Hand und kann selbst entscheiden, ob eine diesbzgl. Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich ist.
Vom Auftraggeber in das Projekt eingebrachte Ansprechpartner für den Auftragnehmer sind, auch wenn sie extern und nicht beim Auftraggeber direkt angestellt sind, befugt, Beauftragungen und Änderungen im Namen des Auftraggebers durchzuführen, sofern dies nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Änderungen, zu späte Lieferungen oder Erweiterungen bei Pauschalangeboten können zu Mehraufwänden führen. Diese werden auf Stundenbasis verrechnet.
Copyright
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme bleibt die gesamte, erstellte Ware inklusive aller Bestandteile das Eigentum des Auftragnehmers. Sie garantieren, dass Sie für alle zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Bilder bzw. Grafiken, Texte, Designs, Marken, Schriften, Daten etc.) das Recht haben, diese im Rahmen der Beauftragung zu verwenden, an uns oder (bei Bedarf und nach Vereinbarung) Dritte weiterzugeben oder, sofern vereinbart, von uns verändern zu lassen bzw. falls erforderlich zu veröffentlichen. Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter werden vollständig von Ihnen getragen. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass auch wir ausschließlich Materialien in Ihre Projekte einfließen lassen, für die wir auch die Berechtigung haben.
Nach der Projektabnahme und Begleichung der Rechnung gilt folgende Copyrightvereinbarung: Sie sind Besitzer aller von uns für dieses Projekt erstellten Grafiken, sofern dafür ein eigens angefertigtes Design beauftragt wurde. Da von uns geschriebener Programmcode (client- und serverseitig) das geistige Eigentum des Auftragnehmers darstellt, sind wir der Besitzer (bzw. Eigentümer) davon. Eine Weiterverwendung unserer Codes an Dritte seitens des Auftraggebers ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Die Nutzung davon durch den Auftraggeber ist nur für dieses Projekt genehmigt. Abhängig von der jeweiligen Software und deren Lizenz gelten möglicherweise weitere oder eigene Regelungen, welche diese Bedingungen ergänzen oder abändern können. Von uns erstellter Code und Markup bleibt unser Eigentum, der Auftraggeber hat allerdings ein uneingeschränktes Verwendungs- und Änderungsrecht. Dieser bekommt von uns sämtliche Ergebnis-Dateien übergeben (auch implizit z.B. durch das Kopieren auf dessen Webserver, auf dem das Projekt betrieben wird) und ist selbst für eine Sicherung verantwortlich, da von uns keine Sicherung behalten werden muss. Der Auftraggeber ist auch Besitzer des Text-Inhaltes, der Bilder und anderer Daten oder Dateien, die dieser zur Verfügung gestellt hat, außer sie gehören anderen (dies wird von Ihnen in erforderlichem Maße dargelegt, z.B. durch einen Copyrighthinweis). Der Auftragnehmer hat außerdem das Recht, Code für andere Projekte weiterzuverwenden, wie auch Auftraggeber davon profitieren, dass wir unser Know-How und unsere Code-Basis aus vorherigen Projekten zusammengetragen haben. Diese Vorgehensweise ermöglicht langfristig besser getestete und hochwertigere, sowie zugleich umfangreichere Software zu geringeren Kosten und Zeit für die einzelnen Auftraggeber.
Natürlich steht es Ihnen frei, Dritte mit der Weiterentwicklung bzw. Pflege zu beauftragen, es gilt dabei jedoch folgende Vereinbarung: Eine von Ihnen oder Dritten vorgenommene Veränderung unseres Programmcodes ist erlaubt, allerdings sind Sie oder der Auftragnehmer verpflichtet, uns diese Änderungen sofort detailliert per E-Mail zu übermitteln. Sollte von Ihnen oder Dritten Veränderungen des Programmcodes vorgenommen werden, so erlischt damit jegliche Garantie bzw. Gewährleistung auf die betroffenen, sowie alle damit verbundenen Bereiche, da wir nicht für die Handlungen Dritter verantwortlich gemacht werden und nicht mehr für die korrekte Funktionalität garantieren können. Dies gilt auch für Updates, die nicht durch uns durchgeführt werden. Beachten Sie außerdem, dass durch Änderungen an Software, die außerhalb unseres Entwicklungs-Workflows stattfinden, eben dieser gestört werden kann und zukünftige Änderungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand eingespielt werden können und u.U. die Fehleranfälligkeit steigt. Dadurch entstehende Schäden oder Mehraufwände trägt der Auftraggeber.
Sie erklären sich damit einverstanden, die für Sie erbrachte Leistung zeitlich unbegrenzt als Referenz (z.B. Links, Screenshots, Video, Leistungsbeschreibung etc.) in beliebigen Medien (z.B. auf unserer Website) zu Werbezwecken aufführen zu dürfen und Ihr Unternehmen (inkl. Logo) dabei zu nennen, ohne dass sich daraus ein Entgeltanspruch ergibt. Sollte die Tätigkeit vertraulicher Natur sein bzw. stimmen Sie dieser Veröffentlichung nicht zu, muss dies bereits im Zuge der Beauftragung festgelegt werden. Über ein persönliches Testimonial Ihrerseits würden wir uns sehr freuen, sofern Sie damit einverstanden sind.
DSGVO & Compliance
Der Auftragnehmer agiert als Auftragsverarbeiter Ihrer dem Projekt zugeordneten, personenbezogenen Daten. Ein entsprechender Vertrag ist erforderlich und wird für uns zur Verfügung gestellt. Ohne einen solchen Vertrag kommt bei Notwendigkeit eines solchen kein Auftrag zu stande.
Der Auftragnehmer sieht sich als Dienstleister, der auf Auftrag, insb. individuelle, technische Umsetzungen erbringt und unterstützt. Softwareprodukte werden nach den Wünschen des Auftraggebers erstellt. Wird etwas nicht definiert, wird eine datensparsame Umsetzung bevorzugt. Die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sowie die sonstige Rechtskonformität der Umsetzung obliegt Ihnen. Sie sind selbst verpflichtet, bei Bedarf anwaltliche Beratung hinzuzuziehen, um die Rechtskonformität einer Umsetzung bestätigen zu lassen, bzw. uns auf etwaige diesbzgl. Mängel hinzuweisen. Daraus resultierende Anpassungen finanziert der Auftraggeber. Obwohl wir natürlich bemüht sind, gängige rechtliche Erfordernisse umzusetzen und Ihnen entsprechende Empfehlungen zu geben, ersetzt dies nicht eine umfangreiche Beratung oder Durchsicht ausgebildeter Rechtsexperten, da unsere Empfehlungen z.B. keine garantierte vollständige oder tagesaktuelle Korrektheit haben müssen. Dies gilt auch für notwendige Hinweise und Inhalte. Zwar liefern wir Software u.U. mit Textvorlagen oder Standardkonfigurationen aus, diese haben jedoch keinen Anspruch auf rechtliche Korrekt- oder Vollständigkeit und sollten jedenfalls von Ihnen überarbeitet werden. Der Auftragnehmer ist im Falle von zivil- und strafrechtlichen Beanstandungen hinsichtlich der Umsetzung oder Beratung von rechtlichen Erfordernissen schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung der Ausprägung der Umsetzung oder Werbemaßnahme verantwortlich.
Sollte der Umgang mit personenbezogenen Daten entsprechende Zustimmungen der Betroffenen oder Formulierungen in einer Datenschutzerklärung bedürfen, so liegt die Verantwortung, diese rechtsgültig einzuholen bzw. zu formulieren, beim Auftraggeber.
Bei Interaktion mit unseren Web-Services gelten die Datenschutzbestimmungen.
Das Kleingedruckte ganz groß
Sofern nicht anders im Angebot vermerkt, gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: Pauschale Angebotspositionen werden anteilsgemäß voraussichtlich am Ende jedes Kalendermonats in Rechnung gestellt. Ein Beispiel: In einem Monat werden 70% der Entwicklung des Projektes durchgeführt, somit werden auch 70% der beauftragten Summe der Entwicklung am Monatsende verrechnet. Die Beurteilung über den Fortschritt obliegt dem Auftragnehmer. Stundenbasierte Abrechnungen werden nach Möglichkeit gesammelt abgerechnet, wenn dies für den Auftragnehmer stimmig erscheint, also z.B. ein Meilenstein erreicht, eine Funktionsgruppe umgesetzt wurde oder über einen längeren Zeitraum keine neuen Anfragen für Zusatzentwicklungen mehr hinzugekommen sind. Dabei wird eine monatliche Verrechnung angestrebt. Es gelten die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind Forderungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum am angegebenen Konto einzuzahlen. Verzugszinsen sind 14% pro Jahr. Angebote sind, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, bis einen Monat nach Angebotslegung gültig. Sind mehrere Angebotspunkte optional, so bitten wir Sie, die am Angebot ausgewiesene Zwischensumme, Umsatzsteuer und Summe selbst neu zu berechnen, da diese Werte sich u.U. auf eine Gesamtbeauftragung oder auf eine Beauftragung der nicht optionalen Punkte beziehen. Sollten Zahlungen aus Rechnungen überfällig sein, sind wir von unserer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen oder Deadlines einzuhalten, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. Bei Zahlungsverzug über 14 Kalendertage nach Zahlungsziel der Rechnung haben wir das Recht, das Projekt abzubrechen (siehe unten). Bei Verzug von Zahlungen ist es dem Auftragnehmer jederzeit möglich, vor der Ausführung weiterer Leistungen auf eine Vorauszahlung zu bestehen und nur jene Kontingente zu Bearbeiten, die bereits durch den Auftraggeber finanziert wurden. Dadurch etwaige entstehende Verstreichung von Deadlines durch verzögerte Vorfinanzierung geht zulasten des Auftraggebers.
Unter einer Abnahme wird verstanden, dass der Auftraggeber die Lieferung vollumfänglich getestet hat und bestätigt, dass diese frei von jeglichen Mängeln ist. Dies inkludiert die rechtliche Ausgestaltung und Funktionalität. Eine Abnahme kann während der Projektlaufzeit auch teilweise für gewisse Projektbestandteile erfolgen. Auch implizit, wenn z.B. klargestellt wird, dass das Produkt bei einem durchgeführten Test einwandfrei funktioniert hat. Die Bezahlung der letzten Rechnung bei Projektende gilt implizit als Abnahme der kompletten Lieferung, so auch der Umstand, dass das Projekt oder die betreffende Komponente in den Produktiveinsatz gestellt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Lieferungen innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und abzunehmen bzw. Mängel darzulegen. Alle nicht bemängelnden Bestandteile nach Ablauf dieser Frist gelten als abgenommen. Für abgenommene Lieferungen ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Mängel müssen schriftlich per E-Mail dem Auftragnehmer zur Kenntnis gebracht werden.
Aus Angeboten resultierende Verträge enden grundsätzlich mit Abschluss des Projektes. Unbefristete Verträge ohne abgrenzbare Leistung bzw. Werk, z.B. Wartungsverträge oder Verträge auf Stundenbasis, können, sofern nicht anders vereinbart, seitens beider Vertragsparteien, monatlich gekündigt werden. Offene Positionen werden in diesem Fall zum Leistungsende abgerechnet.
Wir unterziehen sämtliche von uns erstellten Applikationen und Markups umfassenden Tests, um Ihnen höchste Qualität zu liefern. Dennoch liegt es in der Natur der Sache, dass bei Programmcode, egal wie genau getestet, niemals völlige Abwesenheit von Problemen oder Fehlern garantiert werden kann. Wir können daher nicht ausschließen, dass alle Funktionalitäten, Codes oder Markups immer völlig fehlerfrei arbeiten, weshalb wir nicht generell von Ihnen oder Dritten für etwaig auftretende Schäden, entgangene Profite bzw. Einnahmen oder Serviceausfälle oder -einschränkungen haftbar gemacht werden können, selbst wenn Sie uns auf das mögliche Vorhandensein solcher Probleme hingewiesen haben.
Allgemein gilt: Schadenersatzansprüche sind ausschließlich bei vom Auftraggeber nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit möglich. Dies gilt insb. für Schäden durch fehlerbedingte oder natürliche Ausfälle (z.B. im Zuge eines Launches oder bei Wartungsarbeiten). Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, die nicht im Auftrag des Auftragnehmers handeln. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verursacht wurden.
Generell ist für Leistungen, die kostenlos sind oder für die kein Entgelt vereinbart wurde, etwaige Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen, die im Rahmen eines kostenlosen Angebots erbracht werden.
Wird ein bestehendes Projekt weiterentwickelt bzw. adaptiert, das von Dritten erstellt oder verändert wurde, z.B. innerhalb einer übernommenen Website-Wartung oder einer funktionalen Erweiterung, so besteht ebenso ein vollumfänglicher Haftungsausschluss gegenüber Bestandteilen, die nicht vom Auftragnehmer stammen. Das betrifft auch die rechtskonforme Ausgestaltung der Software. Der Auftragnehmer wird ausschließlich die vom Kunden explizit beauftragten und gemeinsam beschlossenen Anpassungen vornehmen und nicht proaktiv etwaige Compliance-Probleme oder Fehler lösen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Auftragnehmer gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
Selten kann es vorkommen, dass sich über die Dauer eines Projektes z.B. Ihre Prioritäten verschieben und das Projekt vorerst nicht weitergeführt werden soll. Es ist daher möglich, das Projekt vorzeitig abzubrechen. Sollte die Beendigung direkt oder indirekt von der Seite des Auftraggebers ausgehen, so wird jedenfalls der aktuelle prozentuale Fertigstellungsgrad plus 50% des restlichen Projektvolumens in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass auftraggeberseitig die notwendige Mitarbeit oder Rückmeldungen bzw. unangekündigt über längere Zeit die Kommunikation eingestellt wird. In diesem Fall handelt es sich auch um einen vorzeitigen Projektabbruch seitens des Auftraggebers. Als Richtzeitraum gilt hier ein Monat. Bei diesem vorzeitigen Projektabbruch werden dem Auftraggeber alle bisherigen Dokumente und materiellen Ergebnisse, die bei einem regulären Projektabschluss ausgehändigt worden wären, nach Begleichung der Rechnung übergeben. Eine Fortsetzung des Projektes ist in diesem Fall voraussichtlich weiterhin möglich, verlangt jedoch eine neuerliche Beauftragung mittels eines separaten Angebots.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die zeitliche Planung und terminliche Umsetzung nach Maßgabe der Möglichkeiten des Auftragnehmers. Dies gilt auch für etwaige dringende Anfragen des Auftraggebers. Natürlich werden wir versuchen, möglichst zeitnah Ihren Wünschen nachzukommen, eine Garantie für eine maximale Wartezeit besteht allerdings nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung im entsprechenden Angebot.
Dem Auftragnehmer steht es frei, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (Fremdleistung). Der Auftragnehmer wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation, Eignung und Sorgfalt verfügen.
Sofern für das Projekt erforderlich, sorgt der Auftraggeber dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
Der Auftragnehmer ist bei der Umsetzung des Vertragsgegenstandes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Selbstverständlich bewahren wir uns im Zuge der Projektabwicklung zugetragene Betriebsgeheimnisse. Ausnahmen bestehen lediglich im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist es erlaubt, künstliche Intelligenz in Projekten einzusetzen, sofern diese voraussichtlich dem Projekt, insb. hinsichtlich effizienter Bearbeitung, zuträglich ist. Bei Auswahl und Einsatz der KI wird auf die Wahrung der Datensicherheit und Vertraulichkeit sensibler Information geachtet.
Dem Auftragnehmer steht es frei, diese AGB auch bei bestehenden Verträgen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten die Änderungen nach diesem Zeitraum als genehmigt und treten in Kraft.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als "vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden.
Sie können diesen Vertrag nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte übertragen. Der Vertrag bleibt bestehen und muss nicht erneuert werden. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz, Österreich. Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Obwohl die hier gewählte Sprache einfach gehalten ist, sind die Absichten ernst und der Inhalt rechtlich bindend.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Anhang: Zusatz Software-Entwicklung
Wenn das beauftragte Projekt Software-Entwicklung, Webdesign oder Webentwicklung im Speziellen (z.B. Markup-Erstellung, CSS, JavaScript-, PHP- oder sonstige Programmierung, Templating, Sicherheit) beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Kurzzusammenfassung
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte in diesem Dokument. Bitte lesen Sie trotzdem den Rest sorgfältig durch, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Zum Thema Design:
- Im Angebot ist eine Revisionsrunde enthalten.
- Weitere Revisionen werden auf Stundenbasis verrechnet.
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Zum Thema Templating & Markuperstellung (HTML, CSS, JavaScript etc.):
- Markups und Codes werden mit modernen Technologien erstellt. Browser, die diese nicht beherrschen, zeigen diese nicht an, weshalb auf unterschiedlichen Browsern Webseiten unterschiedlich aussehen.
- Veraltete Browser, deren Version oder Erscheinungsdatum älter als ein Jahr ist (z.B. diverse Internet Explorer) bzw. die einen aktuellen Marktanteil in Österreich unter zwei Prozent haben, werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht unterstützt.
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Zum Thema Webentwicklung:
- Sie sind für das Hosting verantwortlich und stellen uns rechtzeitig eine nach Absprache geeignete Hostingumgebung zur Verfügung.
- Wir empfehlen Ihnen einen Server mit HTTPS.
Detailaufschlüsselung
Kunden, also Auftraggeber, sind ausschließlich Unternehmen, keine Verbraucher bzw. Konsumenten.
Sofern Sie von uns Leistungen im Bereich Webdesign beauftragen, gilt folgendes: Wir werden je nach Beauftragung Designs/Wireframes für Look & Feel, Layout und Funktionalität Ihrer Website erstellen. Dabei handelt es sich, sofern nicht anders im Angebot schriftlich vereinbart, um ein Basisdesign, sowie eine Revisionsrunde (Feedback Ihrerseits, danach Anpassung unsererseits). Wenn Sie mit einem Design danach nicht glücklich sind, werden Sie uns dennoch für sämtliche bisherig geleistete Arbeit bezahlen und entweder aus dem Vertrag aussteigen oder uns für weitere Revisionen mit unseren üblichen Stundensätzen bezahlen.
Sofern Sie von uns Leistungen im Bereich Markuperstellung (z.B. Templating bzw. Webdesignumsetzungen) beauftragen, gilt folgendes: Webseiten-Markup wird von uns mit modernen und aktuellen Technologien erstellt. Es wird auf die Einhaltung von Webstandards großen Wert gelegt und Markup, sofern sinnvoll, suchmaschinenoptimiert aufgebaut. Druck-Layouts von Webseiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Die Browserlandschaft für Desktops und mobile Geräte ändert sich regelmäßig und unser Ansatz ist es, neue Möglichkeiten aufzugreifen und auch einzusetzen, um Besuchern die bestmögliche Erfahrung beim Besuch der Seite zu geben, statt Technologien auf den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Browser zu reduzieren. Mittlerweile gibt es zigtausende mögliche Browserkonfigurationen und es ist unmöglich und wenig sinnvoll eine Website auf jeder dieser Konfigurationen gleich pixelgenau aussehen und funktionieren zu lassen, geschweige denn zu testen. Ressourcen können wesentlich besser eingesetzt werden. Mit diesem Umstand werden wir sämtliches Markup mit aktuellen Browserversionen auf unterschiedlichen Systemen testen, um sicherzugehen, dass Besucher eine Erfahrung mit der Website haben, die auf die Funktionalität derer Browsers abgestimmt ist. Besucher mit älteren oder weniger fähigen Browsern bekommen eine Umsetzung, die auf die Fähigkeiten ihrer Software angemessen aufbaut, allerdings kann es hierbei zu Fehlern, Einschränkungen oder Darstellungsunterschieden kommen. Sollten Sie die Unterstützung älterer Browserversionen wünschen, so muss dies schriftlich im Angebot vermerkt sein. Der dadurch entstehende Zusatzaufwand wird, sofern nicht anders vereinbart, mit den jeweiligen Stundensätzen berechnet.
Sofern Sie von uns Leistungen im Bereich Webentwicklung beauftragen, gilt folgendes: Wenn nicht anders vereinbart, sind Sie, sofern wir kein Webhosting anbieten, für die rechtzeitige Zurverfügungstellung der Hostingumgebung (Webserver) verantwortlich. Natürlich können Sie dabei Services von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswahl beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei. Der Server muss über das Web (per HTTP(S)) von uns erreichbar sein, ausreichend freien, verfügbaren Speicherplatz haben und wir per Fernzugriff darauf Zugriff haben. Für Serverkonfigurationen (insb. DNS) sind, sofern nicht explizit vereinbart, grundsätzlich Sie verantwortlich, wir unterstützen Sie aber gerne dabei. Die Zugangsdaten erhalten wir zu Projektstart von Ihnen. Für Domainummeldungen sind Sie selbst verantwortlich, aber auch hier unterstützen wir Sie gerne. Bitte beachten Sie beim Launch der Website auch Verzögerungen oder temporäre Ausfälle, die z.B. durch DNS-Umstellungen bei Ihrem Hostingprovider entstehen können. Externe Kosten für Hosting und Domains sind nicht im Angebot enthalten. Sofern nicht anders vereinbart, bekommen Sie von uns ggf. Werkzeuge zur Verfügung gestellt, um Ihre Website selbstständig warten zu können (z.B. ein Content Management System (CMS)). Sie sind daher, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, nach Projektende selbst für inhaltliche Änderungen verantwortlich. Natürlich sind weiterführende Beauftragungen dahingehend oder Wartungs- oder Supportvereinbarungen möglich.
Sofern die Notwendigkeit besteht, Dritt-Software (z.B. ein CMS eines anderen Anbieters, Programmierframeworks) einzusetzen, ergeben sich daraus unter Umständen nicht oder nur unter großem Aufwand änderbare technische Rahmenbedingungen oder Einschränkungen.
Sollten Sie eine Verwendung von Drittsoftware (z.B. ein spezielles CMS) oder Drittanbieter-Schnittstellen (wie zum Beispiel bei einer Facebook-Integration) wünschen, so ist Ihre Website (und unsere Dienstleistung) abhängig von der Funktionalität und Performance dieser externen Services. Ausfälle und Fehler dieser externen Services liegen u.U. außerhalb unseres oder Ihres Einflussbereiches und können deshalb nicht von uns, sondern nur vom Serviceanbieter behoben werden. Außerdem haben Sie sich im Zuge der Beauftragung über die Besonderheiten und Möglichkeiten der gewünschten Software informiert haben und diese kennen.
Zu Projektbeginn werden von uns zu Ihren Wünschen passende Technologien, Frameworks oder Applikationen zumindest teilweise gemeinsam ausgewählt. Sollten im Nachhinein Änderungen oder Zusatzleistungen von Ihnen gewünscht werden, kann nicht garantiert werden, dass dies mit der zu Projektbeginn festgelegten und verwendeten Technologie mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Wir bitten Sie daher, schon zu Projektbeginn uns möglichst genau die gewünschte Funktionalität darzulegen und in die Angebotserstellung einfließen zu lassen oder uns mit einer agilen Softwareentwicklungsbetreuung zu beauftragen!
Sofern sich das Projekt um eine Umsetzung eines bestehenden oder von Dritten geliefertem Design handelt, so sind Sie, sofern nicht anders vereinbart, bzw. ihr Design-Lieferant für den Export aller benötigten Grafiken für die Umsetzung (z.B. Icons aus einer Photoshop-Datei) in notwendiger Form und deren Lieferung an uns zur Umsetzung verantwortlich. Hierfür ist es sinnvoll, dass wir uns diesbzgl. abstimmen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wenn der Grafik-Export durch uns erfolgen soll, so ist dies im Angebot zu berücksichtigen. Selbige Bestimmungen gelten auch für maschinenlesbare Daten, die in der Umsetzung erforderlich sind (z.B. Exports, Schnittstellendaten etc.).
Der Auftragnehmer liefert eine technische Ausgangsbasis. Für deren korrekte Konfiguration, Befüllung, Verwendung, sowie der korrekten rechtlichen Ausgestaltung auf die jeweiligen Zielmärkte und Rechtsräume ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Auftraggeber verantwortlich. Sollten dafür Funktionen fehlen oder abweichend umgesetzt sein, so können diese u.U. angepasst werden. Die Hinweispflicht, sowie entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
U.U. kommt Dritt-Software zum Einsatz, wie z.B. Open Source Software, das Content Management System, das Shopsystem, Plugins, Bezahlungsschnittstellen via Plugins etc. Die Auswahl dieser Dritt-Komponenten wird zumindest teilweise in gemeinsamer Absprache getroffen. Kommt solcher Dritt-Code zum Einsatz, so kann für diese Teile der Software vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden, da hier kein oder eingeschränkter Einfluss auf die Codebasis besteht.
Ist im Zuge der Beauftragung bereits der Einsatz von Dritt-Software vorgesehen, so geht der Auftragnehmer davon aus, dass sich der Auftraggeber hinreichend mit damit verbundenen Basis-Funktionen, sowie Vor- und Nachteilen dieser Software auseinandergesetzt hat. Dementsprechend sind keine weiteren Hinweise darauf seitens des Auftragnehmers erforderlich. Angebotstexte gehen ebenso von diesem Basisverständnis aus; daher sind angestrebte Produktmerkmale, sofern nicht ausdrücklich abweichend formuliert, so wie in der Standardausprägung der Dritt-Software ausgestaltet.
Zum Thema IT-Sicherheit: Sicherheit ist für Webanwendungen ein wichtiges und oft auch geschäftsentscheidendes Element, weshalb gerade dieses Thema von uns als vorrangig angesehen wird. Die jeweiligen Umsetzer beim Auftragnehmer bilden sich regelmäßig auf dem Gebiet der Absicherung von Webanwendungen weiter und lassen diese Erkenntnisse in aktuelle Software einfließen. Eine allumfassende Absicherung ist im IT-Bereich allerdings praktisch unmöglich oder reduziert massiv den Benutzungskomfort von Anwendungen, weshalb das Ziel sein muss, den optimalen Mittelweg zu finden und es Angreifern so schwer wie vertretbar möglich zu machen. Die Programmierung selbst stellt dabei allerdings nur einen Teil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes dar, weshalb es erforderlich ist, dass Sie ebenso dazu beitragen, indem Sie zum Beispiel sichere Passwörter verwenden und diese sicher aufbewahren. Auch empfehlen wir Ihnen dringend, bei Webseiten, die sensible Informationen übermitteln (z.B. Login-Bereiche, Bestellabwicklungen, Seiten mit Benutzerdaten etc.) eine serverseitige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. durch Benutzung des HTTPS-Protokolls) zu aktivieren, indem Sie den Server entsprechend konfigurieren und ein Zertifikat bei den entsprechenden Stellen anfordern. Ebenso ist es erforderlich, Ihre Computer frei von schädlicher Software zu halten, um nicht autorisierte Interaktion mit unserer gelieferter Software zu vermeiden. Ihr Web-Hostingprovider bzw. Administrator weiß wie dies umgesetzt wird, bzw. helfen auch wir Ihnen hierbei gerne vermittelnd weiter. Für Dritt-Software, z.B. Content Management Systeme oder Plugins, empfehlen wir Ihnen diese am aktuellsten Stand zu halten und daher regelmäßig Sicherheitsupdates zu installieren oder uns mit dieser Tätigkeit zu beauftragen. Bitte informieren Sie sich allerdings vorab, ob es dadurch zu Kompatibilitätsproblemen mit bestehendem Code kommen kann, da durch die Installation von Updates auftretende Probleme und deren Behebung nicht im Angebotspreis enthalten ist. Auch enthält gerade Dritt-Software, u.U. Sicherheitslücken, die nur mit Unterstützung der jeweiligen Herausgeber/Entwickler zu beheben sind. Eine generelle Verantwortlichkeit oder Haftungsübernahme bei Hacker-Angriffen durch uns ist nur durch nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit bei der Umsetzung und nur bezogen auf die direkt umgesetzten Komponenten (nicht Dritt-Code) möglich. Arbeiten wir gemeinsam daran, Angriffe einzudämmen und überhaupt nicht erst entstehen zu lassen!
Sonstiges
Im Falle einer Unzustellbarkeit einer physisch versandten Ware, trägt der Besteller die Kosten. Ansonsten trägt der Verkäufer die Kosten für Rücksendung der Ware.
Im Falle eines Mangels, steht Käufern u.U. ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu.
Implizite und explizite Zustimmungen zur Direktwerbung können Sie jederzeit widerrufen.
Relevante Vertragstexte wie dieses Dokument können Sie abspeichern oder drucken, um langfristig Zugang dazu zu haben.
Etwaige Fehler in gerade abgegebenen Bestellungen oder Buchungen können Sie u.U. unverzüglich per E-Mail korrigieren lassen.
Abgeschlossene Verträge werden wir speichern. Die Behaltefrist entspricht den Datenschutzbestimmungen, gesetzlichen Vorgaben und, sofern anwendbar, unserem Ermessen.
Bei Unternehmenskunden ist ein Vertragsrücktritt, sofern nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.
Übersetzung von englischen Texten aus der Programmierung übernimmt, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftragnehmer entsprechende Möglichkeiten dazu bereitstellt.
Bei Bereitstellen von verändertem Code auf einem Webserver (Deployment) kann es zu kurzfristigen Ausfällen oder Serviceunterbrechungen kommen. Infolgedessen ist eine Haftung für Ausfälle oder Schäden, die durch Ausfälle entstehen, ausgeschlossen.
Zusatz für Verträge mit Verbrauchern (B2C)
Diese AGB regelt vorrangig Geschäftsfälle mit Unternehmen. Sollten Klauseln darin gültigem Verbraucherrecht (z.B. KSchG) widersprechen, gelten sie als obsolet und es treten an ihre Stelle die jeweils gültigen Regelungen. Dies gilt insb. für folgendes: Gerichtsstand ist der Sitz des Verbrauchers. Änderung der Beweislastregeln, Ausschluss oder Einschränkung der Gewährleistung, sowie Einschränkung der Haftung sind für Verbraucher hinfällig.
Für sämtliche Bestellungen gilt außerdem die Widerrufsbelehrung. Informationen zur alternativen Streitbeilegung.
Anhang: Zusatz IT-Consulting
Wenn das beauftragte Projekt IT-Consulting beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Eine umfassende und qualitativ hochwertige Analyse und Ergebnisfindung passiert nicht aus dem Stegreif. Im Zuge des Projektes kann es daher sein, dass mündliche Eindrücke oder Teilergebnisse vorab geteilt werden, die jedoch nicht zwingend dem Endergebnis entsprechen, da evtl. noch weitere Informationen notwendig sind, bzw. im Laufe der weiteren Bearbeitung zu Tage treten. Erst der schriftliche, finale, abschließende Bericht am Ende des Projektes enthält letztgültige Beratungsergebnisse und Empfehlungen. Alles davor mündlich oder in der schriftlichen Korrespondenz Mitgeteilte gilt unter Vorbehalt und ist von etwaigen Haftungen oder Gewährleistungsansprüchen ausgenommen, außer es wird explizit auf die Endgültigkeit hingewiesen. Schadenersatzansprüche bestehen generell nur bei grober Fahrlässigkeit und unter der Voraussetzung, dass alle geteilten Informationen korrekt waren.
Anhang: Zusatz Sicherheitsanalysen
Wenn das beauftragte Projekt Sicherheitsanalysen oder Penetration-Testing beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Sofern nicht anders vereinbart, werden statische und dynamische Analysen, sowohl aus Sicht des Verteidigers, als auch aus der des Angreifers durchgeführt. Ergebnis ist ein Analysebericht inkl. konkreter Handlungsempfehlungen. Dieser kann als Grundlage für eine spätere Behebung der gefundenen Sicherheitsprobleme herangezogen werden. Die wichtigsten Bestandteile der Applikation werden Sicherheitstests unterzogen. Hier wird speziell nach Abweichungen von üblichen Best Practices Ausschau gehalten und entsprechende Handlungsempfehlungen abgegeben. Dazu ist u.U. Einsicht in den Quellcode erforderlich.
Eine Garantie (bzw. dementsprechende Haftung), dass alle Sicherheitslücken gefunden werden, kann nicht abgegeben werden. Ebenso werden Checks nur auf Basis der beim Testing aktuellen und vorliegenden Versionen durchgeführt und nicht jedes Update komplett neu getestet.
Bei solchen Tests kann es zu Beschädigungen, Datenänderungen, Datenlecks, Ausfällen oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen, obwohl dies in der Praxis nur selten bis gar nicht passiert. Demnach ist es z.B. erforderlich, dass der Auftraggeber entsprechende Backups erstellt, die bei Bedarf den Ursprungszustand wiederherstellen. Eine Haftung für durch Tests entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
Sofern es um die Absicherung von Applikationen geht: Sicherheitschecks werden hinsichtlich der Ziel-Applikation durchgeführt. Dies schließt solche hinsichtlich des Betriebsystems oder des Netzwerks aus. Angrenzende Systeme (z.B. Bezahlschnittstellen) sind ohne weitere Vereinbarung ausgenommen.
Anhang: Zusatz Schulungen
Wenn das beauftragte Projekt Schulungen beinhaltet, so gilt auch folgendes:
(Schulungen, Seminare, Workshops, Kurse, Konferenzen, Trainingseinheiten o.ä. werden nachfolgend synonym behandelt.)
Ihnen wird das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die im Rahmen von Schulungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Publizierung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte ist nicht gestattet. Eine Audio- oder Video-Aufzeichnung der Veranstaltungen durch Teilnehmer, auch wenn nur in Teilen, ist nicht gestattet. Sollte gegen diese Bestimmungen seitens des Teilnehmers oder des zugehörigen Unternehmens verstoßen werden, können wir Schadenersatz fordern. Dabei ist unerheblich, ob der Unterlagen-Empfänger oder Dritte die Dateien veröffentlichen, da der Empfänger dafür Sorge zu tragen hat, dass diese nicht veröffentlicht werden. Da der tatsächliche Schaden bei einer Veröffentlichung der Unterlagen jedoch schwer quantifiziert werden kann, wird eine Mindestsumme entsprechend der Kosten von 50 entgangenen Kursteilnahmen angesetzt.
Uns ist es erlaubt, auch kurzfristig andere Vortragende einzusetzen. Dies stellt keinen Rückerstattungsgrund dar. Ebensowenig ist eine Rückerstattung durch technische Schwierigkeiten oder unmaßgebliche Beeinträchtigungen möglich.
Für eine etwaige falsche Anwendung der Lehrinhalte durch Teilnehmer, veraltete oder fehlende Informationen wird keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer sind in der späteren Anwendung verantwortlich, das Gelernte selbstständig und umfassend bedacht auf ihren Anwendungsfall anzuwenden.
Bei ortsbezogenen Terminen sind von den Teilnehmern die rechtlichen Vorgaben (z.B. etwaige Pandemieregelungen), sowie Hausordnungen einzuhalten. Teilnehmer halten uns gegenüber dem Veranstaltungsort-Betreibers schad- und klaglos. Es wird für etwaige Unfälle der Teilnehmer an dem Veranstaltungsort (z.B. Parkschaden, Dachlawine, Ausrutschen) oder Ausfälle bedingt durch rechtliche Vorgaben (z.B. Terminabsage durch Pandemiegesetze) keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer versucht allerdings, bei derartigen Ausfällen einen Online-Termin als Ersatz zur Verfügung zu stellen. Etwaige Anmeldungen gelten in Ausweich-Online-Terminen weiterhin und sind kein Stornierungsgrund.
Bei Online-Terminen benötigen sämtliche Teilnehmer eine ausreichend schnelle Internetverbindung für Video-Streaming, eine Webcam und ein Mikrofon.
Für In-House-Schulungen, also Individualtermine (auch wenn diese online stattfinden), die von einem Unternehmen gebucht werden, gilt:
Der Termin wird nach Beauftragung festgelegt. Eine Terminänderung ist nach gemeinsamer Absprache möglich. Eine Stornierung bis zwei Wochen vorher geht mit 50% Stornogebühren einher, danach gibt es keine Rückerstattung. Generell ist der vollständige Betrag fällig, wenn bereits Inhalte vermittelt wurden. Dies betrifft insb. vorab ausgeschickte Lehrmaterialien. Üblicherweise geschieht dies allerdings erst kurz vor Schulungsbeginn, es kann aber aus organisatorischen Gründen zu Ausnahmen kommen.
Für von uns (nachfolgend "Veranstalter") vorgegebene Termine, die für Teilnehmer verschiedener Unternehmen besucht werden können (egal ob online oder vor Ort), gilt:
Die Bezahlung erfolgt zu 100% im Anschluss an die Anmeldung und muss jedenfalls vor der Schulungsteilnahme am Konto des Veranstalters eingetroffen sein. Eine Stornierung ist bis zwei Monate vorher bei 50% Rückerstattung möglich, danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Sollten Teilnehmer kurzfristig verhindert oder erkrankt sein, können sie ohne zusätzliche Kosten auf den nächsten Online-Termin ausweichen, so dieser innerhalb von sechs Monaten stattfindet und in gleicher Ausgestaltung und gleichen zeitlich gruppierten Blöcken stattfindet. Kommt es seitens des Veranstalters zu einer Absage, werden die bezahlten Beträge rückerstattet. Dem Veranstalter ist es bei vor-Ort-Terminen erlaubt, diese auf Online-Termine umzuwandeln oder einen zusätzlichen Online-Stream anzubieten. Personen nicht rechtzeitig bezahlter Anmeldungen kann nach Ermessen des Veranstalters der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden.
Bei Schulungen kann es erforderlich sein, Teilnehmer-Daten rechtzeitig bekannt zu geben. Erfolgt diese Meldung nicht, kann der Zugang verwehrt werden.
Im Falle eines Versäumnisses eines Teilnehmers wie z.B. nicht rechtzeitiger Bezahlung oder fehlender Teilnehmerdaten und eines entsprechenden Ausschlusses von der Veranstaltung, ist der Veranstalter nicht rückerstattungspflichtig und der Teilnehmer zur Zahlung verpflichtet.
Alle Teilnehmer müssen sich an die kommunizierten Vorgaben halten und sind ersucht, rücksichtsvoll, wertschätzend und auf angenehme Weise miteinander zu kommunizieren. Der Vortragende kann Teilnehmer, die sich nicht daran halten, ohne Vorwarnung von der Schulung ausschließen. Dies stellt keinen Rückerstattungsgrund dar.
Page On Stage ist es erlaubt, kurze Ausschnitte einer Schulung audiovisuell aufzuzeichnen und für Marketingzwecke einzusetzen. Bis zu einer Teilnehmerzahl von fünf sichtbaren Personen auf der Aufzeichnung gilt, dass diese ihr Einverständnis für die Veröffentlichung geben müssen. Darüber gilt dies als erteilt. Ein Einverständnis der Teilnehmer ist generell nicht erforderlich, wenn persönliche Merkmale nicht erkennbar sind (z.B. Gesicht verpixelt, Foto von hinten, Name anonymisiert etc.).
Sofern bei der Kurs-Vermarktung mit "Geld-zurück-Garantie" geworben wird, gilt folgendes: Sollte der Kurs in wesentlichen Punkten nicht den auf der Buchungsseite dargestellten Merkmalen entsprechen oder ausfallen, bekommen Teilnehmer Ihr Geld zurück. Die Bewertung, ob ein Punkt "wesentlich" ist, obliegt dem Veranstalter. Jedenfalls fällt darunter die Behandlung der Kursthemen, sofern nicht kollektiv der Wunsch der Teilnehmer besteht, solche auszulassen. Weiters gilt die Garantie nicht, wenn Unternehmen Abweichungen von den auf der Website genannten Kursinhalten wünschen. Die Beanspruchung dieser Garantie muss innerhalb von 24 Stunden nach Kursende stattfinden. Reisekosten sind von dieser Garantie ausgenommen.
Sofern bei der Kurs-Vermarktung auf der Buchungs-Webseite mit "Erfolgsgarantie" geworben wird, gilt folgendes: Es wird ausreichend Zeit für etwaige offene Fragen zu den Themen vorgesehen bzw. solange Zeit für die jeweiligen Personen angehängt (bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dieser zeitlich genau abgesteckt ist), bis diese beantwortet sind. Sollte die Beantwortung nicht möglich sein, weil sie zeitlich nicht zur Verfügung steht oder recherchiert werden muss, wird diese nachgereicht. Ausgenommen von dieser Garantie sind Fragen zu konkreten Anwendungsfällen, da diese eine gesonderte Beratungsleistung sind. Dieser Punkt ist keine Freikarte für weiterführendes, kostenloses Training, Consulting oder Coaching und ist daher auf die jeweiligen Termine begrenzt. Bei der maximalen, jedem Teilnehmer zur Verfügung stehenden, Frage- & Antwortdauer wird von 15 Minuten ausgegangen und mit einem oberen Limit von insgesamt einer Stunde pro Schulung begrenzt. Die auf der Buchungsseite angegebenen, fachlichen Voraussetzungen der Teilnehmer müssen jedenfalls vorhanden sein, um diese Garantie in Anspruch zu nehmen.
Anhang: Zusatz Suchmaschinenoptimierung
Wenn das beauftragte Projekt Suchmaschinenoptimierung beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Sofern Sie Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung beauftragen, dürfen wir versichern, dass wir auf Basis aktuellster Erkenntnisse optimieren. Eine Optimierung erfolgt auf zwei Ebenen: Onpage (Optimierungstätigkeiten auf Ihrer Website, z.B. Inhalt) und Offpage (Optimierungstätigkeiten außerhalb Ihrer Website, z.B. Verlinkung). Eine optimale Suchmaschinenpositionierung erreichen Sie nur durch Optimierung beider Ebenen. Es werden von uns keine "Black-Hat"-Optimierungstechniken (Techniken, die gegen die Richtlinien von gängigen Suchmaschinen verstoßen.) verwendet, um längerfristige Ergebnisse zu erzielen. Leider ist es nicht möglich, eine angestrebte Reihung oder Auflistung in den Suchergebnissen zu garantieren, da letztendlich allein die Suchmaschine dafür verantwortlich ist. Eine Optimierung stellt allerdings optimale Rahmenbedingungen für eine gewünschte Reihung in den Suchergebnissen sicher.
Anhang: Zusatz Technische Optimierung
Wenn das beauftragte Projekt technische Optimierungsmaßnahmen beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Oftmals kommen Werkzeuge zum Einsatz, die Optimierungen bewerten. Dies können bei Suchmaschinenoptimierung diverse SEO-Tools sein oder bei Performanceoptimierung Werkzeuge wie Schnelligkeitstester. Diese Werkzeuge liefern meist eine Punktebewertung und weisen auf etwaige Probleme hin. Obwohl wir selbst solche Werkzeuge verwenden, möchten wir darauf hinweisen, dass die darin genannten Ergebnisse nicht unbedingt den realen Gegebenheiten entsprechen und u.U. deren Priorisierung sich nicht mit der notwendigen Priorisierung des Anwendungsfalles deckt. Darüber hinaus können sich jederzeit die dahinterliegenden Kriterien und Algorithmen ändern. Dementsprechend sehen wir diese Werkzeuge nur als Hilfsmittel und nicht als objektives Bewertungskriterium, insb. hinsichtlich unserer Optimierungsarbeit. Das bedeutet, dass ein Nicht-Erreichen mancher Evaluierungspunkte selbst nach einer Optimierung kein Beanstandungspunkt hinsichtlich der Auftragserfüllung ist.
Anhang: Zusatz Integration von Künstlicher Intelligenz
Wenn das beauftragte Projekt die Integration von Künstlicher Intelligenz beinhaltet, so gilt auch folgendes:
Externe APIs (z.B. von OpenAI) werden vom Auftraggeber gestellt; deren Kosten sind nicht im Preis enthalten.
Bei der Verwendung von KI-Tools wird davon ausgegangen, dass der Benutzer, der damit in der Applikation in Berührung kommt, die Zustimmung der Verarbeitung in erforderlichem Maße gegeben hat (z.B. über AGB-Zustimmung) und ein rechtskonformer Einsatz gegeben ist, da hier u.U. Services benutzt werden, die außerhalb der EU liegen (z.B. OpenAI). Eine Haftung für Qualität, Richtigkeit oder etwaigen Schäden hinsichtlich der Ergebnisse, die die KI liefert, ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass KIs Fehler machen können und werden.
Anhang: Zusatz Wartung von Software oder Hosting
Wenn das beauftragte Projekt die Wartung von Systemen vorsieht (z.B. Wartungsvertrag, Websitebetreuung), so gilt auch folgendes:
Ein Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann beidseitig jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Die Wartung wird in vereinbarten Zyklen durchgeführt. Bei dringender Update-Notwendigkeit können die Intervalle flexibel verschoben werden. Eine genaue Abstimmung des Wartungsfensters zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist bei erwartungsgemäß kurzen Wartungszeiträumen nicht vorgesehen. Eine Abweichung davon ist, sofern bei der Beauftragung vereinbart, möglich. Im Zuge eines Updatezyklus werden die vereinbarten Endpunkte auf ihre grobe Funktionalität (z.B. ob sie aufrufbar sind) überprüft. Eine Überprüfung auf Sicherheitslücken oder Performanceprobleme ist nicht Bestandteil der Wartung, sofern nicht anders vereinbart. Während der Wartung kann es zu Ausfällen oder Serviceunterbrechungen kommen. Infolgedessen ist eine Haftung für Ausfälle oder Schäden, die durch Ausfälle entstehen, ausgeschlossen. Einzelne Updates können nach Ermessen des Auftragnehmers ausgeschlossen werden, z.B. wenn dies zu hartnäckigeren Funktionsstörungen mit anderen Komponenten führen würde.
Bei der Wartung von Webapplikationen wird, sofern nicht anders vereinbart, von einer Wartung der Applikation selbst ausgegangen; es wird von einem Managed Hosting durch den Hoster oder Dritte Dienstleister ausgegangen, womit die Wartung dieser Bereiche in den Verantwortungsbereich Dritter fällt. Eine Wartung des Servers, des Betriebssystems, Betriebssystem-Bibliotheken und -Packages oder Datenbanken ist nicht Bestandteil der Wartung, sofern nicht anders vereinbart. Sollten Wartungsarbeiten Unterstützung Dritter (insb. Hoster oder Hostingdienstleister) erfordern, so ist der Auftraggeber für die Koordination, Kontaktvermittlung und Kommunikation mit diesen verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt dabei gerne.
Sind Pauschalbeträge für die Wartung vereinbart, so sind diese in voller Höhe pro Updatezyklus zu entrichten. Ein zusätzlicher Anpassungsaufwand von einer Stunde ist pro Updatevorgang inkludiert. Dieser kommt bei der Behebung etwaiger Probleme mit Updates zur Anwendung und ist nicht kumulierbar. Sollte der Aufwand darüber hinausgehen, so wird dieser mit den jeweiligen Stundensätzen verrechnet.
Stundensatzbasierte Updatetätigkeiten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Wenn keine Pauschale pro Updatezyklus vereinbart wurde, gilt automatisch die stundenbasierte Verrechnung.
Sollten kostenpflichtige Softwarekomponenten (z.B. kostenpflichtige Plugins oder Themes) zum Einsatz kommen, werden damit verbundene Kosten zusätzlich verrechnet.